Mitglied werden
Mitglied des Bayerischen Jugendrings kann jeder Jugendverband (im Sinne eines Zusammenschlusses mehrerer Gruppen) oder jede Jugendgruppe in Bayern werden, unabhängig von ihrer bzw. seiner Rechtsform. Um bei uns vor Ort aktiv mitgestalten zu können oder Förderungen zu beantragen, muss eine Jugendorganisation Mitglied beim BJR sein und ein Vertretungsrecht besitzen. So funktionierts:
Variante 1: Mitgliedschaft beim BJR beantragen
Ihr seid eine Jugendorganisation in Ansbach und seid noch nicht im Bayerischen Jugendring vertreten?
Dann ist Folgendes zu tun:
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Aufnahme sind im § 4 der Satzung des BJR beschrieben:
- Der bzw. die Antragsteller:in ist ein Jugendverband oder eine Jugendgruppe und somit ein Zusammenschluss von jungen Menschen, in der Regel bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
- Eine demokratische Willensbildung der Mitglieder, durch Stimm- und Wahlrecht ab spätestens 14 Jahren, ist nach dem Organisationsstatut gewährleistet.
- Eigenverantwortliches Handeln und die Führung einer eigenen Jugendkasse werden sichergestellt (vgl. Jugendparagraf).
- Die Gruppierung nimmt seit mindestens einem Jahr aktiv wesentliche Aufgaben der Jugendarbeit wahr und kann diese durch eigene Aktivitäten nachweisen.
- Der Jugendverband bzw. die Jugendgruppe ist parteipolitisch ungebunden.
- Gemeinnütziges Handeln ist die Basis aller Tätigkeiten der Jugendorganisation.
Verfahren und Antragstellung
Das Antragsverfahren ist in § 5 der Satzung des BJR beschrieben. So geht ihr für die Antragstellung vor:
1. Ihr reicht den Aufnahmeantrag schriftlich beim SJR Ansbach ein. Ein vorbereitetes Formular für den Aufnahmeantrag findet ihr über den Link unten auf der Seite des BJR. Folgendes muss eingereicht werden:
- Erklärung, dass die Satzung des Bayerischen Jugendrings anerkannt wird und die Bereitschaft zur Mit- und Zusammenarbeit im SJR Ansbach besteht.
- aussagekräftige Angaben über eure antragstellende Jugendorganisation mit folgenden Angaben/Informationen (bitte Fotos, Zeitungsberichte, Veröffentlichungen beifügen):
- Seit wann gibt es euch?
- Aktivitätenbericht des letzten Jahres aus dem Bereich der Jugendarbeit
- Habt ihr eigene Räumlichkeiten?
- derzeitige Mitgliederzahl
- Anzahl der Vorstände (mit Adressenliste und Funktionen)
- Nachweise:
- die unterschriebene und mit Datum versehene Jugendordnung oder Satzung der antragstellenden Jugendorganisation (bei Jugendorganisationen, welche einem Verein/Verband mit Erwachsenen angehören, auch dessen aktuelle Satzung mit Jugendparagraph)
- bei eingetragenen Vereinen einen Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei größeren Jugendorganisationen sind außerdem Angaben zu örtlichen Gruppen, zu Organisationsebenen und zu Dachorganisationen sowie Informationen über zentrale Aktivitäten und Schwerpunkte der Tätigkeit von Interesse.
2. Die SJR-Vollversammlung beschließt über die Empfehlung des Antrags an den Landesvorstand.
3. Der Landesvorstand des BJR entscheidet über die Aufnahme.
Variante 2: Vertretungsrecht beim SJR beantragen
Ihr seid eine Jugendorganisation in Ansbach und seid bereits im Bayerischen Jugendring vertreten?
Dann ist Folgendes zu tun:
Einräumung des Vertretungsrechts
Jugendgruppen oder Gruppen von Jugendverbänden die Mitglieder im BJR sind, haben „das Recht und die Pflicht in den Gremien des BJR mitzuarbeiten und mitzubeschließen" (§ 6 Absatz (2) Satzung BJR). Dies wird durch die sogenannten Vertretungsrechte umgesetzt. Eine Mitgliedsorganisation im BJR, die im Stadtgebiet Ansbach mit einer Jugendgruppe „vertreten und tätig" ist, kann ein Vertretungsrecht beantragen.
Aus der Anzahl der gemeldeten Gruppen und der Regelungen in der Satzung zu Vertretungsrechten ergibt sich die Anzahl der Delegierten, die jeweils eine Stimme in der Vollversammlung des SJR Ansbach haben.
Verfahren und Antragstellung
1. Schreibt uns am besten eine E-Mail mit dem Antrag zur Einräumung von Vertetungsrechten mit folgenden Angaben:
- Name der Jugendgruppe oder des Jugendverbandes, in dem die Gruppe Mitglied ist
- Anzahl der Gruppen des Verbandes im Gebiet des SJR Ansbach
- Kontaktadresse der Gruppe oder Gruppen
- Namen des oder der legitimierten Delegierten und deren Kontaktadresse
- bei Gruppen eines Jugendverbandes: eine Bestätigung der bayernweit höchsten Organisationseinheit über die Mitgliedschaft der Gruppe oder der Gruppen
- eine kurze Beschreibung der eigenen Tätigkeiten in der Jugendarbeit im Stadtgebiet Ansbach
2. Ist der richtige Antrag mit einer Frist von zwei Wochen vor der nächsten Vorstandssitzung beim SJR Ansbach eingegangen, dann stellt der Vorstand das Vertretungsrecht in seiner Sitzung fest.
3. Der Feststellungsbeschluss tritt unmittelbar nach der Beschlussfassung in Kraft.
4. Der SJR Ansbach teilt den Beschluss der Gruppe, dem Verband, dem Bezirksjugendringvorstand und dem Landesvorstand des BJR mit.
